I Love my Car | AGB
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Oliver Schill und Ertan Tatar gehört die Marke I LOVE MY CAR (ILMC). Die Rechte zur Nutzung an der Marke ILMC wurde im Juni 2017 an die Firma MS Autoglanz GmbH für den Raum Oberfranken erteilt.
Allen zwischen der MS Autoglanz GmbH (im Folgenden Auftragnehmer genannt) und dem Kunden der MS Autoglanz GmbH (im Folgenden Auftragnehmer genannt) abgeschlossenen Verträge unterliegen den beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
MS Autoglanz GmbH
Vorwerkstr. 18 (ab 1. Juli 2017)
95326 Kulmbach
Tel.: +49(0)9221.60.70.232
HRB 5614 – Amtsgericht Bayreuth
Steuer-Nr.: 208/132/80370
§1 Geltungsbereich der AGB
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der MS Autoglanz GmbH und dem Kunden.
((2) Zu unseren Geschäftsbereichen gehören alle unter PORTFOLIO angebotenen Serviceleistungen, insbesondere die Fahrzeugaufbereitung, -reinigung und -wäsche, sowie Smart-Repair und Lackierarbeiten.
((3) Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die AGB´s der abrufbaren Fassung unserer Webseite.
((4) Alle von unseren AGB abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Diese nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
((5) Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher.
((6) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
§2 Terminvereinbarungen
(1) Jede Vereinbarung eines Termins durch den Auftraggeber bei dem Auftragnehmer für eine unter §1(2) aufgeführte Serviceleistung, die durch den Auftragnehmer bestätigt wurde, wird als Auftragserteilung angesehen und behandelt. Vor Durchführung einer Serviceleistung muss der Auftraggeber schriftlich eine Auftragsbestätigung unterzeichnen.
(2) Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche vor Auftragsdurchführung deklariert werden. Die Annahme solcher Aufträge ist von der Auftragslage abhängig und steht damit im Ermessen des Auftragnehmers.
(3) Terminvereinbarungen behalten Ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens einen Werktag vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird. Die Stornierung der Auftragserteilung seitens des Auftraggebers erfolgt über die Hotline +49(0)9221.60.70.232 oder online über das KONTAKTFORMULAR des Auftragnehmers.
(4) Bei erheblichen Verspätungen des Auftraggebers, die den Arbeitsablauf des Auftragnehmers in außerordentlichem Maße beeinträchtigen, kann der Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber einen neuen Termin vereinbaren, den Fertigstellungszeitpunkt verschieben oder den Termin in Abhängigkeit der Auftragslage einhalten und gegebenenfalls hierfür einen Eilzuschlag berechnen.
(5) Sofern kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist, kann der Auftragnehmer eine Unkostenpauschale in Höhe von 30% des vereinbarten Auftragsentgeltes – mindestens jedoch EUR 20,00 – in Rechnung stellen bzw. geltend machen.
§3 Formalitäten und schriftliche Absicherung vor der Auftragsausführung
(1) Vor Beginn der durchzuführenden Serviceleistung muss eine Auftragsbestätigung vom Auftraggeber – gemäß §2(1) und §3(6) – unterzeichnet werden. Hierzu gehört gegebenenfalls eine Beschreibung der vorhandenen Schäden oder Mängel am Fahrzeug des Auftraggebers, welche als rechtliche Absicherung des Auftraggebers und –nehmers dient.
(2) Bei Eilaufträgen oder mündlichen Terminvereinbarungen – ohne Auftragsbestätigung – ist der Auftraggeber verpflichtet dem Auftragnehmer bereits vorhandene Schäden oder Mängel zu melden.
(3) Vor der Auftragsdurchführung sollten Wertsachen oder andere Gegenstände vom Auftraggeber entfernt werden. Es können – gemäß §5(2) – keine Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn Wertsachen oder andere Gegenstände nach der durchgeführten Serviceleistung fehlen.
(4) Bei der Auftragsdurchführung ist der Auftraggeber im Fall von versteckten, später auftretenden Schäden am Fahrzeug nicht haftbar zu machen.
(5) Der Auftragnehmer behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Auftragsabschluss geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Auftragsausführung vorhandenen Schäden beziehen.
(6) Mit der Auftragsbestätigung bestätigt der Auftraggeber deren Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch die AGB des Auftragnehmers und die gegebenenfalls auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
(7) Bei Eilaufträgen oder mündlichen Terminvereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber nach Schlüsselübergabe die AGB des Auftragnehmers.
§4 Reklamation
(1) Die durchgeführten Serviceleistungen überprüft der Auftraggeber zusammen mit dem Auftragnehmer bei der Übergabe des Fahrzeuges.
(2) Der Auftragnehmer hat das ausdrückliche Recht zur Nacherfüllung, sofern die Reklamation berechtigt ist und der Fehler eindeutig dem Auftragnehmer zugeschrieben werden kann.
(3) Reklamationen sind ausschließlich vor Ort unverzüglich nach erbrachter Serviceleistung geltend zu machen und schriftlich festzuhalten. Eine Reklamation nach dem Verlassen des Firmengeländes des Auftragnehmers ist nicht möglich.
§5 Haftung
(1) Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung bei Schäden, die durch die Auftragsausführung vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch unsachgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug verursacht werden, ausgenommen folgender Fälle:
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug verbliebene Wertsachen und andere Gegenstände.
(3) Bei Lackschäden, die durch den Auftragnehmer verursacht werden und Ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, z. B. durch Steinschläge, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzer, etc., können keine Schadensersatzansprüche herangezogen werden.
(4) Bei beschädigtem Autozubehör, wie z. B. schafhaften Felgen, Antennen, Außenspiegeln, nicht fachgerecht angebrachtem Interieur und Zubehör, die durch den Auftragnehmer beschädigt wird und die Schuld nicht eindeutig dem Auftragnehmer zugeschrieben werden kann, können keine Schadensersatzansprüche herangezogen werden.
(5) Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden, die eventuell zu Farbverblassungen führen können. Der Auftraggeber muss vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber vom Auftragnehmer informiert werden. Wird dennoch eine Durchführung dieser Arbeiten gewünscht, wird durch die Unterschrift des Auftraggebers bei der Auftragsbestätigung die diesbezügliche Haftung seitens des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(6) Die Haftung für Schäden, die vor den Dienstleistungen an dem Fahrzeug des Auftraggebers vorhanden waren und durch die durchgeführten Serviceleistungen vergrößert wurden, wird nicht übernommen, siehe §5(3) und (4).
(7) Ist von vornherein zweifelhaft, ob ein bestimmter Erfolg im Rahmen der durchzuführenden Serviceleistungen überhaupt erreicht werden kann, so wird nur die Verfügungsstellung der Serviceleistungen und nicht deren Erfolg geschuldet. Über diesen Zustand wird der Kunde schon im Beratungsgespräch oder spätestens vor Beginn der Auftragsausführung – soweit dies vorher absehbar ist – informiert.
(8) Viele der Serviceleistungen des Auftragnehmers – gemäß §1(2) – enthalten eine Motor- und Motorraumwäsche. Diese werden nur an Fahrzeugen mit einwandfreien Elektroabdichtungen durchgeführt. Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bestätigt der Auftraggeber die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und kann keine Schadensersatzansprüche heranziehen.
(9) Bei einem Schadensfall ist unverzüglich vor Ort die durchgeführte Serviceleistung beim Auftragnehmer zu reklamieren. Später beanstandete Schäden, die durch ein anderes Ereignis eingetreten sein könnten, werden nicht anerkannt, siehe auch §4.
§6 Preise und Preisbestimmungen
(1) Unsere Preisangaben (siehe PREISANGABEN) sowie auf Informationsunterlagen des Auftragnehmers zu den Serviceleistungen des Auftragnehmers sind in Euro und inklusive der Umsatzsteuer zu verstehen.
(2) Die Preisangaben gemäß §6(1) sind, sofern sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, für Fahrzeuge mit normalem Verschmutzungsgrad zugeschnitten. Je nach Zustand bzw. Verschmutzungsgrad können die Preise variieren.
(3) Die Preisangaben gemäß §6(1) dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand gemäß §6(2) stark von den Orientierungspreisen abweichen.
(4) Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Auftragsausführung vom Auftragnehmer festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung für die Mehrarbeit und die damit zusammenhängenden Mehrkosten können mündlich vereinbart werden und sind verbindlich.
(5) Die endgültigen Preise der Serviceleistung werden vor Beginn der Auftragsdurchführung festgelegt und auf der Auftragsbestätigung gemäß §2(1) bzw. einem zugrundeliegenden Angebot des Auftragnehmers vermerkt.
(6) Wenn nicht anders angegeben oder vereinbart, hält sich der Auftragnehmer 14 Tage an die in seinem Angebot enthaltenen Preise.
(7) Preise gemäß §6(1) können vom Auftragnehmer maximal zweimal innerhalb eines Kalenderjahres erhöht werden. Preiserhöhungen gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der neuen Preise, sofern dem Auftraggeber – gemäß § 6(5) keine Auftragsbestätigung und kein Angebot mit abweichenden Preisen vorliegen.
(8) Unabhängig von §6(7) ist der Auftragnehmer für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, die Preise entsprechend anzupassen.
§7 Zahlungsbedingungen, Werkunternehmerpfandrecht und Eigentumsvorbehalt
(1) Die durchgeführten Serviceleistungen erfolgen grundsätzlich bei Abholung des Fahrzeuges gegen Bar- oder EC-Kartenzahlung oder – nach Vereinbarung – auf Rechnung. Vereinbarte Überweisungen sind spätestens am nächsten Werktag unverzüglich und ohne Abzug auszuführen.
(2) Zahlungsbedingungen sind vom Kunden so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.
(3) Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so hat der Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht des Fahrzeugs des Auftraggebers, bis dieser die hierfür angefallene Rechnung begleicht.
§8 Geschenkgutscheine
(1) Geschenkgutscheine sind Gutscheine, die ein Kunde käuflich in der Kronacher Straße 8 in 95326 Kulmbach oder in Laubanger 16 in 96052 Bamberg erwerben kann. Diese können nur für die unter §2(1) genannten Serviceleistungen eingelöst werden, nicht jedoch für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen.
(2) Reicht der Wert eines Geschenkgutscheins für die Inanspruchnahme einer Serviceleistung aus, kann die Differenz mit den unter §7(1) angebotenen Zahlungsmöglichkeiten ausgeglichen werden.
(3) Der Wert oder Restwert eines Geschenkgutscheins wird weder ausgezahlt, noch verzinst.
(4) Die Gutscheine sind nicht personengebunden und können auf andere Kunden übertragen werden.
(5) Die Gutscheine sind nach dem Ausgabedatum genau ein Kalenderjahr lang gültig.
§9 Fahrzeugüberführung und Versicherung
(1) Fahrzeugüberführungen (Abholung und Zustellung des zu reinigenden Fahrzeuges) durch den Auftragnehmer werden separat zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart. Die Kosten für die Fahrzeugüberführung richten sich nach der Entfernung und werden vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen bzw. diesem mitgeteilt.
(2) Das Fahrzeug des Auftraggebers ist im Zeitraum der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers mit einer maximalen Deckungssumme bei Personen- und Sachschaden von EUR 1 Mio. -versichert. Die Fahrzeugüberführung beginnt mit der Abholung und endet mit der Übergabe des Fahrzeuges.
(3) Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe gem. §7 GefahrgutVStr.
§10 Datenschutzklausel
(1) Der Auftragnehmer ist sich bewusst, dass den Auftraggebern ein besonders sensibler Umgang mit allen personenbezogenen Daten äußerst wichtig ist. Der Auftragnehmer gewährleistet den vertraulichen Umgang mit diesen Daten nach Maßgaben der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz sowie im Übrigen nach der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers(siehe DATENSCHUTZBESTIMMUNG).
(2) Der Auftraggeber erklärt mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung sein Einverständnis darüber, dass der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten des Auftraggebers für Zwecke der Auftragsbegründung, -durchführung oder -beendigung erhebt, speichert, verändert und übermittelt. Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber postalisch, telefonisch und per E-Mail kontaktieren, sofern sie nicht gegenüber dem Auftragnehmer widersprechen.
(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Löschung seiner gespeicherten persönlichen Daten zu verlangen.
(4) Der Auftraggeber kann gemäß §28 Abs. 4 BDSG beim Auftragnehmer die Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen.
§11 Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, ist Kulmbach als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Erfüllungsort ist Sitz des Auftragnehmers ist Kulmbach.
§12 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser AGB, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetz werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
(2) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
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Stand: Januar 2017.
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